Off-Label-Use für Medizinprodukte?


Im Medizinprodukterecht existiert der Begriff „Off-Label-Use“ nicht ausdrücklich.

Der Hersteller eines Medizinprodukts gibt jedoch eine konkrete Zweckbestimmung für sein Gerät vor. Jede Anwendung außerhalb dieser Zweckbestimmung kann als „Off-Label-Use“ bezeichnet werden.

Die Anwendung eines Medizinprodukts außerhalb seiner Zweckbestimmung ist rechtlich zulässig, aber:

  • Der Hersteller trägt keine Verantwortung für Sicherheit & Leistungsfähigkeit.
  • Verantwortung und Haftungsrisiko liegen vollständig beim Anwender.

Problem:
Viele Berufshaftpflichtversicherungen schließen Schäden durch Off-Label-Use aus.

Eine Off-Label-Anwendung darf nicht ohne umfassende Aufklärung des Patienten erfolgen.

Der Patient muss ausdrücklich informiert werden über:

  • die Anwendung außerhalb der Zweckbestimmung,
  • die potenziellen Risiken,
  • die Abweichung vom üblichen Standard

Wer Medizinprodukte außerhalb ihres eigentlichen Verwendungszwecks einsetzt,trägt das volle Risiko im Schadenfall.

Durch umfassende Aufklärung und strikte Dokumentation können sich Heilpraktiker absichern.

Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.