Rechnungsänderung – Vorsicht


Was tun, wenn der Patient die Rechnungsadresse nachträglich ändern möchte?

Rechnungen müssen revisionssicher (d.h. auch unveränderbar) archiviert werden. Eine bereits übermittelte Rechnung darf deshalb später nicht mehr angepasst werden. Es ist auch unzulässig, eine Rechnungsadresse auf einer bereits archivierten Rechnung zu ändern.

Deshalb gilt:

Ist die Rechnung revisionssicher archiviert, sind eine Stornorechnung und eine neue Rechnung (Korrekturrechnung, Rechnungskorrektur) erforderlich.