Die Bundesregierung will missbräuchliche Abmahnungen verringern. Der aktuelle Referentenentwurf des Justizministeriums eines Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs sieht hierzu zahlreiche sinnvolle Maßnahmen vor. Ob er Heilpraktiker vor Abmahnungen schützt, erscheint jedoch fraglich: Folgende Maßnahmen sind positiv zu bewerten: 1.) „Kernvorschlag des Gesetzesentwurfs ist der Ausschluss des Aufwendungsersatzes für Mitbewerber und qualifizierte Wirtschaftsverbände bei unerheblichen …
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Hier finden Sie den Link zur Entscheidung des VG Münster
