Revision zugelassen: Das Bundesverwaltungsgericht beschäftigt sich erneut mit dem Thema „Heilpraktiker für Chiropraktik“. Geklärt werden soll nun, welche Anforderungen an die Herausbildung eines eigenständigen und abgrenzbaren Berufsbilds auf einem Gebiet der Chiropraktik als Voraussetzung für die Erteilung einer eingeschränkten Heilpraktikererlaubnis zu stellen sind. Das Verfahren begann ursprünglich bereits 2018.
(Beschluss vom 11.06.2024 – BVerwG 3 B 16.23)