Praxissoftware – Zwei-Schrank-Modell


Wenn Sie Ihre Praxis später an einen Käufer übertragen möchten, muss dies datenschutzkonform erfolgen. Bei elektronisch geführten Patientenakten kann das hierzu erforderliche „Zwei-Schrank-Modell“ durch entsprechende Zugriffsrechte übertragen werden:

Der Erwerber erhält erst dann Zugriff auf die Daten der Patientenakte und kann diese erst dann in seinen Aktenbestand übernehmen, nachdem diese elektronisch freigeschaltet wurde. Dies erfolgt, nachdem eine Einwilligung des Patienten vorliegt.

Die Einwilligung muss ausdrücklich, freiwillig und nach vorheriger Information über die Verarbeitung von Patientendaten erfolgen. Die Praxissoftware sollte diese Vorgaben erfüllen.