Bei der sogenannten „Berufsordnung für Heilpraktiker“ handelt es sich um von Heilpraktikerverbänden erlassenes Vereinsrecht; als internes Recht sind diese Regelungen ausschließlich für Verbandsmitglieder verbindlich. Es handelt sich hierbei nicht um eine für alle gültige gesetzliche Vorgabe. Heilpraktiker, die nicht Mitglied eines Berufsverbandes sind, sind an die Vorgaben nicht gebunden. Für Heilpraktiker existiert keine gesetzliche berufsrechtliche …
Aktuelles
Egal ob KI-basierte Diagnostik, Analyse-Tools, Chatbots oder Terminverwaltungssoftware: Sobald Sie KI-Anwendungen nutzen, sind Sie vom EU-AI Act betroffen. Das gilt auch für Praxen und Coaches. Nach Artikel 4 der KI-VO sind Betreiber von KI-Systemen dazu verpflichtet, sicherzustellen, dass ihre Beschäftigten über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz verfügen. Alle Mitarbeitenden, die mit KI-Systemen arbeiten, müssen nachweislich …
Unsterile Einmalhandschuhe Wann? Subkutane (s.c.) und intramuskuläre Injektionen Blutentnahmen Körpernahe Untersuchungen mit Kontakt zu Blut, Sekreten, Schleimhäuten Warum? Schutz vor Blut und Körperflüssigkeiten (Stichwort: Handschuhe als persönliche Schutzausrüstung) Schutz des Patienten vor Kontamination durch die Hände Hinweis: Allergien (Latex) beachten Hygienisches Arbeiten muss immer gewährleistet sein (Desinfektion, Hautvorbereitung, sterile Kanülen) Sterile Einmalhandschuhe (OP-Handschuhe) Wann? Sterile …
Im Medizinprodukterecht existiert der Begriff „Off-Label-Use“ nicht ausdrücklich. Der Hersteller eines Medizinprodukts gibt jedoch eine konkrete Zweckbestimmung für sein Gerät vor. Jede Anwendung außerhalb dieser Zweckbestimmung kann als „Off-Label-Use“ bezeichnet werden. Die Anwendung eines Medizinprodukts außerhalb seiner Zweckbestimmung ist rechtlich zulässig, aber: Der Hersteller trägt keine Verantwortung für Sicherheit & Leistungsfähigkeit. Verantwortung und Haftungsrisiko liegen …
Was Heilpraktiker rechtlich wissen müssen. On-Label-Use Anwendung eines Arzneimittels oder Medizinprodukts genau so, wie es zugelassen ist. höchste Sicherheit für Heilpraktiker und Patienten klare rechtliche Grundlage Off-Label-Use Anwendung außerhalb der eigentlichen Zulassung (z. B. andere Indikation, Dosierung oder Verabreichungsform). In der ästhetischen Medizin häufig anzutreffen. Heilpraktiker müssen ihre Patienten umfassend über Nutzen, Risiken und fehlende …
Jeder invasiv tätige Heilpraktiker benötigt einen Hygieneplan! Gesetzliche Grundlage: Die Hygieneverordnungen der einzelnen Bundesländer sowie die Richtlinie des Robert Koch-Instituts (RKI) zur Infektionsprävention in der Medizin § 36 Infektionsschutzgesetz (IfSG) schreibt für viele medizinische Einrichtungen, auch für Heilpraktiker, vor, infektionshygienische Maßnahmen zu dokumentieren. Wer ist verpflichtet? Jeder Heilpraktiker, der invasive Behandlungen durchführt (z. B. Injektionen, Akupunktur, …
Urteil: BGH, 31.07.2025 – I ZR 170/24 Wird durch eine Unterspritzung (z.B. mit Hyaluron oder Hyaluronidase) die Form oder die Gestalt von Nase oder Kinn verändert werden, darf hierfür nicht mit Vorher-Nachher-Darstellungen geworben werden. Das gilt auch in den sozialen Medien! Da Verstöße offensichtlich sind, stellt das Urteil eine gute Vorlage für Abmahnungen dar.
Die Verwendung der Bezeichnung „Doc“ im beruflichen Kontext kann einen Verstoß gegen § 132a StGB (Missbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen) darstellen. Schon die Nutzung einer verfremdeten oder abgekürzten Form – wie „Doc“ – kann strafbar sein, sofern dies eine Verwechslungsgefahr mit dem akademischen Titel „Dr.“ hervorruft. Gerade im Gesundheitsmarkt entsteht schnell der Eindruck besonderer …
Das sogenannte „Strengeprinzip“ im Heilmittelwerberecht (HWG) Wer auf seiner Website die Wirksamkeit einer Behandlungsmethode beschreibt, muss hierfür über wissenschaftliche Nachweise verfügen. Ansonsten ist die Werbung irreführend und abmahngefährdet. Wenn ein HP z.B. schreibt: “Akupunktur hilft bei Rückenschmerzen”, muss eine Studie existieren, die nachweist, dass dieses Verfahren bei genau dieser Indikation hilft. Dafür ist grundsätzlich erforderlich, …
Die Streitschlichtungs-Plattform der EU (OS -Plattform) wurde zum 20. Juli 2025 eingestellt. Die Regelungen des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes bleiben gültig. Deshalb: Entfernen Sie den Hinweis bzw. den Link auf die OS-Plattform aus Ihrem Impressum und AGB. Hinweise nach den Vorgaben des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes sind weiter erforderlich. Gemäß § 36 VSBG müssen Unternehmer weiterhin auf ihrer Website und AGB …
