Das Amtsgericht Ansbach hat sich in einem aktuellen Urteil mit dem Umfang der Pflicht, Patienten an einen Schulmediziner weiterzuverweisen, befasst.
Aktuelles
Jüngst wurde die Bezeichnung als „Heilpraktiker für Psychotherapie“ abgemahnt.
Falls Sie anlässlich einer Abmahnung eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben haben, beachten Sie, dass diese auch nach der Reform des Heilmittelwerbegesetzes grundsätzlich wirksam bleibt.
Das Heilmittelwerbegesetz findet in der Regel auch auf Produkte Anwendung, die eine Gewichtsabnahme erreichen sollen.
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