UNANGEKÜNDIGTE PRAXENKONTROLLEN

Aktuell erreichen mich vermehrt Anfragen von Heilpraktikern aus dem invasiv-ästhetischen Bereich, deren Praxen vom Gesundheitsamt überprüft wurden. Offenbar finden vermehrt Praxisbegehungen OHNE Vorankündigung statt. Bitte achten Sie strikt auf die Einhaltung aller Hygienevorgaben und des Arzneimittelrechts!

“Botox” ist rezept- und apothekenpflichtig

“Botox” ist rezept- und apothekenpflichtig. Wieso ist der legale Bezug für Heilpraktiker nur schwer möglich? (§§ 43, 48 AMG) Botox darf berufs- oder gewerbsmäßig für den Endverbrauch nur in Apotheken und ohne behördliche Erlaubnis nicht im Wege des Versandes in den Verkehr gebracht werden. Außerhalb der Apotheken darf mit Botox kein Handel getrieben werden. (Apothekenpflicht) …

Osteopathie unter HP-Vorbehalt

Nur allgemeine Heilpraktiker und Ärzte dürfen Osteopathie ausüben, sonst drohen u.a. folgende Sanktionen: – „Wer, ohne zur Ausübung des ärztlichen Berufs berechtigt zu sein und ohne eine Erlaubnis nach § 1 zu besitzen, die Heilkunde ausübt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.“ (§ 5 HeilprG) – Zweifel an der beruflichen …

Welche Sanktionen drohen, wenn Osteopathie ohne HP-Erlaubnis ausgeübt wird?

Nach § 5 HeilprG gilt. „Wer, ohne zur Ausübung des ärztlichen Berufs berechtigt zu sein und ohne eine Erlaubnis nach § 1 zu besitzen, die Heilkunde ausübt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.“ Die Verbotsnorm gilt auch für das Überschreiten einer (beschränkten) heilkundlichen Kompetenz. Ohne Erlaubnis im Sinne des HeilprG …

Gemeinsames Sorgerecht bei Routinebehandlungen

Erscheint in der Praxis ein Kind in Begleitung eines Elternteils, können Sie im Falle eines gemeinsamen Sorgerechts bei Routinebehandlungen davon ausgehen, dass der eine Elternteil den anderen vertritt. Sind medizinische Maßnahmen mit einem hohen Risiko verbunden oder Anhaltspunkte ersichtlich, dass der andere Elternteil nicht einverstanden ist, benötigen Sie eine ausdrückliche Einwilligung beider Eltern. Weitere Infos …

Was tun, wenn der Patient die Rechnungsadresse ändern möchte?

Rechnungen müssen UNVERÄNDERBAR (revisionssicher) archiviert werden. Eine bereits übermittelte Rechnung kann deshalb später nicht mehr angepasst werden. Es ist auch unzulässig, eine Rechnungsadresse auf einer archivierten Rechnung zu ändern. Deshalb gilt: Ist die Rechnung revisionssicher archiviert, sind eine Stornorechnung und eine neue Rechnung (Korrekturrechnung, Rechnungskorrektur) erforderlich.

Werbung für Osteopathie

Werben Sie damit, dass Sie Osteopathie bei konkreten Indikationen einsetzen, wie z.B. bei „Haltungsschwäche“, „Skoliosen“, „nach Unfällen (Sport-, Autounfall, etc.)“, „Kopfschmerzen“, „Bauchschmerzen“? Dies ist nur zulässig, wenn Sie die konkrete therapeutische Wirksamkeit der Behandlung darlegen und beweisen können. Eine Online-Werbung für eine Osteopathie-Behandlung muss sich auf wissenschaftliche Fakten stützen. Wissenschaftlich umstrittene Aussagen müssen transparent gekennzeichnet …

Anmerkungen zum Koalitionsvertrag

Hier findet sich der schlichte Satz: „Die Osteopathie regeln wir berufsgesetzlich.“ Diese 5 Worte haben jedoch Sprengkraft in sich. Für den mit dieser Rechtsmaterie vertrauten Juristen klingt dieser banale Satz ebenso nachvollziehbar wie: „Den Weltfrieden führen wir mal eben so im Vorbeigehen herbei.“ (Tolle Sache, aber wie kriegen wir das hin???)…. Im Koalitionsvertrag findet sich …

Abmahnungen wegen unberechtigter Bild-/Fotonutzung auf Social Media

Die Anwaltskanzlei KSP spricht zurzeit Abmahnung für die dpa Picture-Alliance GmbH wegen unberechtigter Bild-/Fotonutzung auf Social Media aus. Es handelt sich hierbei um eine „seriöse“ Abmahnung und nicht um einen Betrugsversuch. Nehmen Sie die Abmahnung ernst, da andernfalls gerichtliche Schritte – und weitere Kosten – drohen. Bilder sind in der Regel urheberrechtlich geschützt. Allein der …

Hinweis zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

Das BFSG gilt nicht für Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten oder erbringen. Kleinstunternehmen“ sind Unternehmen, die weniger als zehn Personen beschäftigen und entweder einen Jahresumsatz von höchstens 2 Millionen Euro erzielen oder deren Jahresbilanzsumme sich auf höchstens 2 Millionen Euro beläuft. Heilpraktiker dürften demnach kaum betroffen sein.