Rechnungen müssen UNVERÄNDERBAR (revisionssicher) archiviert werden. Eine bereits übermittelte Rechnung kann deshalb später nicht mehr angepasst werden. Es ist auch unzulässig, eine Rechnungsadresse auf einer archivierten Rechnung zu ändern. Deshalb gilt: Ist die Rechnung revisionssicher archiviert, sind eine Stornorechnung und eine neue Rechnung (Korrekturrechnung, Rechnungskorrektur) erforderlich.