§ 630 g BGB verdeutlicht das Einsichtsrecht des Patienten.
Berufsrecht
Berufspflicht zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung in Bayern und Brandenburg
Das Antikorruptionsgesetz im Gesundheitswesen bezieht alle Heilberufe ein, die für die Berufsausübung oder die Führung der Berufsbezeichnung eine staatlich geregelte Ausbildung erfordern.
Das LG München (Az. 6 S 5452/13) vertritt die Rechtsansicht, dass Heilpraktikerleistungen im Rahmen der privaten Krankenversicherung nur dann erstattungsfähig sind, wenn der behandelnde Heilpraktiker über einen eigenen Behandlungsraum verfügt. Dies sei nicht der Fall, wenn der Heilpraktiker einen Praxisraum nur bei Bedarf stundenweise anmietet.
Das Verwaltungsgericht Aachen (AZ. 5 K 1114/14) hat jüngst entschieden, dass kein Anspruch auf Erteilung einer Heilpraktikererlaubnis, beschränkt auf das Gebiet der Osteopathie besteht. Das heißt, dass es – anderes als bei Physiotherapeuten – weiterhin keinen Heilpraktiker, beschränkt auf Osteopathie geben wird.
Bereits vor einiger Zeit ist das Patientenrechtegesetz in Kraft getreten. Die hierdurch bedingten Änderungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) betreffen auch Heilpraktiker.
Folgende Vorgaben sollten Ihnen bekannt sein.
Klären Sie Ihre Patienten über alle Umstände auf, die für den Erfolg der Therapie erforderlich sind; sowohl nützliche, als auch schädliche Elemente.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat jüngst ein viel diskutiertes Urteil verkündet (OLG Düsseldorf vom 08.09.2015 Aktenzeichen I-20 U 236/13). In dem Berufungsverfahren wurde eine Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf bestätigt. Dieses hatte es einer Physiotherapiepraxis untersagt, berufs- oder gewerbsmäßig die Ausübung der Osteopathie anzukündigen und/oder die Osteopathie auszuüben, sofern keine ärztliche Approbation oder eine Zulassung nach dem Heilpraktikergesetz vorliegen. Die Entscheidung ist rechtlich überzeugend begründet; sie ruft jedoch zahlreiche Folgefragen hervor.
