Vorher-Nachher-Darstellungen

Urteil: BGH, 31.07.2025 – I ZR 170/24 Wird durch eine Unterspritzung (z.B. mit Hyaluron oder Hyaluronidase) die Form oder die Gestalt von Nase oder Kinn verändert werden, darf hierfür nicht mit Vorher-Nachher-Darstellungen geworben werden. Das gilt auch in den sozialen Medien! Da Verstöße offensichtlich sind, stellt das Urteil eine gute Vorlage für Abmahnungen dar.

Vorsicht: „Doc“

Die Verwendung der Bezeichnung „Doc“ im beruflichen Kontext kann einen Verstoß gegen § 132a StGB (Missbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen) darstellen. Schon die Nutzung einer verfremdeten oder abgekürzten Form – wie „Doc“ – kann strafbar sein, sofern dies eine Verwechslungsgefahr mit dem akademischen Titel „Dr.“ hervorruft. Gerade im Gesundheitsmarkt entsteht schnell der Eindruck besonderer …

Die wohl wichtigste Ursache von Abmahnungen gegen Heilpraktiker

Das sogenannte „Strengeprinzip“ im Heilmittelwerberecht (HWG) Wer auf seiner Website die Wirksamkeit einer Behandlungsmethode beschreibt, muss hierfür über wissenschaftliche Nachweise verfügen. Ansonsten ist die Werbung irreführend und abmahngefährdet. Wenn ein HP z.B. schreibt: “Akupunktur hilft bei Rückenschmerzen”, muss eine Studie existieren, die nachweist, dass dieses Verfahren bei genau dieser Indikation hilft. Dafür ist grundsätzlich erforderlich, …

Werbung für Osteopathie

Werben Sie damit, dass Sie Osteopathie bei konkreten Indikationen einsetzen, wie z.B. bei „Haltungsschwäche“, „Skoliosen“, „nach Unfällen (Sport-, Autounfall, etc.)“, „Kopfschmerzen“, „Bauchschmerzen“? Dies ist nur zulässig, wenn Sie die konkrete therapeutische Wirksamkeit der Behandlung darlegen und beweisen können. Eine Online-Werbung für eine Osteopathie-Behandlung muss sich auf wissenschaftliche Fakten stützen. Wissenschaftlich umstrittene Aussagen müssen transparent gekennzeichnet …

Vorher-Nachher-Fotos bei Unterspritzungen

Bei Hautunterspritzungen zu ästhetischen Zwecken (z.B. mit Hyaluronsäure) gilt: Werbung mit vergleichenden Vorher-Nachher-Fotos ist unzulässig! Hautunterspritzungen fallen unter den Begriff des „operativen plastisch-chirurgischen Eingriff“ im Sinne des § 11 HWG. (OLG Köln, Urteil vom 27.10.2023, Az. 6 U 77/23; BGH, Beschl. V. 29.05.2024, I ZR 159/23) Auch das Oberlandesgericht Hamm hat entschieden, dass für Behandlungen …

„Aurachirurgie“ als Marke geschützt

Der Begriff „Aurachirurgie“ ist markenrechtlich geschützt. Und das gleich zweifach: Wortmarke 1: „Aurachirurgie nach Gerhard F. Klügl“ Wortmarke 2: „Aurachirurgie“ Zumindest bei einer der beiden Marken habe ich Bedenken. Wenn Sie Probleme vermeiden wollen, sollten Sie die Eintragungen dennoch berücksichtigen.

Werbung mit Kundenstimmen – Hinweispflicht

§ 5b Abs. 3 UWG sieht vor, dass Unternehmer darüber informieren müssen, ob und wie sie sicherstellen, dass von ihnen veröffentlichte Verbraucherbewertungen tatsächlich von „echten“ Verbrauchern stammen. Es handelt sich um eine reine Informationspflicht. Nach Nr. 23b des Anhangs zu § 3 Abs. 3 UWG dürfen Unternehmer zudem nicht behaupten, dass Bewertungen von echten Kunden …

Verbraucherzentrale NRW vs. Liebscher & Bracht

Verbraucherzentrale NRW beanstandet Aussage von Liebscher & Bracht als „Schmerzspezialist Nr.1″, da er keinen Gesundheits-(fach)beruf ausübt. Zudem hatten die Verbraucherschützer die Aussage: „Ob Gestresste, Schmerzgeplagte, Alt, Jung, Vegetarier, Veganer, Sportler oder Schwangere – unsere Premium-Nahrungsergänzungsmittel wurden für Menschen jeden Alters, in jeder Lebensphase und mit jedweden Lebensgewohnheiten entwickelt.“ abgemahnt. Da diese Aussage trotz Unterlassungserklärung kerngleich …

Praxisbezeichnung als „Zentrum“

Die Bezeichnung einer Arztpraxis mit zwei Ärzten als „ZENTRUM“ für ästhetische und plastische Chirurgie ist nicht irreführend. Zumindest nach der Rechtsansicht des OLG Frankfurt. Grundsätzlich erwarte der Verkehr zwar bei diesem Begriff eine personelle und sachliche Struktur eines Unternehmens, die über vergleichbare Durchschnittsunternehmen hinausgehe; im medizinischen Bereich weise der Begriff allerdings nicht auf eine bestimmte …

AURACHIRURGIE als Marke eingetragen

Das Europäische Markenamt hat den Begriff „Aurachirurgie“ für eine Anmelderin als Wortmarke EU-weit für die Klasse 45 (Astrologische und spirituelle Dienstleistungen) eingetragen. Die Anmeldenummer lautet: 018483633 Geschützte Dienstleistungen u.a. „Bereitstellung emotionaler Unterstützung für Krebspatienten und deren Familienangehörigen über interaktive Online-Foren“; „Bereitstellung von persönlicher Unterstützung für Familien mit Patienten mit lebensbedrohenden Krankheiten. Die Markeneintragung von „AURACHIRURGIE“ …