Eilantrag gegen einrichtungsbezogene Impfpflicht

Das Bundesverfassungsgericht hat einen Eilantrag gegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht abgelehnt. Das Gesetz kann umgesetzt werden. Wichtig: Die Entscheidung bedeutet noch nicht, dass die einrichtungsbezogene Impfpflicht grundsätzlich verfassungsmäßig ist; wird erst im Hauptverfahren geprüft. Im einstweiligen Rechtsschutz beschränkt sich das Gericht auf eine Folgenabwägung. Die Nachteile, die den überwiegend im Gesundheitswesen tätigen Antragstellern durch die Impfpflicht …

Vorlage-/Meldepflichten zur sektoralen Impfpflicht (Solo-Heilpraktiker)

Dies ist ein Auszug; den vollständigen Vermerk zur sektoralen Impfpflicht finden Sie HIER. Vorlage-/Meldepflichten nach Absatz 2 Personen, die in den in Absatz 1 Satz 1 genannten Einrichtungen oder Unternehmen tätig sind, haben der Leitung der jeweiligen Einrichtung oder des jeweiligen Unternehmens bis zum Ablauf des 15. März 2022 folgenden Nachweis vorzulegen:  einen Impfnachweis im …

Mitteilungspflicht über Impfnachweise?

Heilpraktiker, die über einen ordnungsgemäßen Immunisierungsnachweis verfügen, müssen diesen nicht von sich aus dem Gesundheitsamt zusenden. Eine Pflicht besteht erst nach einer Aufforderung durch das Gesundheitsamt. Problematisch ist hingegen der Fall, ob ein Einzelheilpraktiker verpflichtet ist, dem Amt aktiv mitzuteilen, dass er selbst über keinen Nachweis verfügt.

Wechsel der Praxissoftware

Was passiert mit Patientendaten, die in einer Praxissoftware gespeichert wurden bei einem Inhaberwechsel der Praxis oder bei einem Umstiegt auf ein anderes Produkt? Wichtig ist hierfür eine Exportmöglichkeit der in der Software gespeicherten Daten. Eine gesetzliche Verpflichtung für eine solche Funktion besteht jedoch grundsätzlich nicht; aus diesem Grund sollten Sie prüfen, ob Ihr Anbieter eine …

Abmahnrisiko – Werbung für Hypnosetherapie

Mit Urteil vom 17. Juli 2015 – 1 HKO 157/14 – hat das LG Gera einen Beklagten verurteilt, es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung zu verhängenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000 €, ersatzweise Ordnungshaft, oder einer Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, zu unterlassen, 1.1.für das Behandlungsverfahren „Hypnose“ zur Gewichtsreduktion zu werben: „Abnehmen mit …

Vorsicht bei Werbung für Stoffwechselkuren!

Eine gesundheitsbezogene Werbung für die Verringerung des Körpergewichts bei Adipositas ist unzulässig, wenn behauptet wird, dass sich der Abnehmerfolg überwiegend aufgrund des beworbenen Produktes einstellen soll, und für die Wirksamkeit dieses Produktes keine anerkannten Nachweise erbracht werden. Das Gericht hat nochmals klargestellt: „Im Interesse des Gesundheitsschutzes der Bevölkerung gilt für Angaben auf dem Gebiet der …

Rechtssichere Werbung

Das heilmittelwerberechtliche Irreführungsverbot setzt der gesundheitsbezogenen Werbung von Heilpraktiker(inne)n sehr enge Grenzen, oftmals drohen bei therapiebezogenen Aussagen Abmahnungen. Dies gilt insbesondere dann, wenn komplementäre Therapieverfahren mit konkreten Wirkungen in Zusammenhang gebracht werden. (z.B. „Die X-Therapie hilft bei…“; „die X-Therapie wird eingesetzt bei…“) Hier scheitert oft der rechtlich erforderliche wissenschaftliche Nachweis. Um diese Risiken einzudämmen, überprüfe …

Online-Schulungen

Folgende Webinare stehen aktuell für meine Pro-Abonennten bei Heilpraktikerrecht.com zum Abruf bereit. Monatlich folgt ein weiteres Webinar. Webinar zum Thema Heilmittelwerberecht (rechtssichere Werbung) Webinar zum Thema Behandlungsvertrag Webinar zum Thema Fernbehandlungen und Werbung für Fernbehandlungen Webinar zum Thema „Urteil OLG München“ Haftungsrisiken für Heilpraktiker Webinar zum Thema „Meine Meinung zum Rechtsgutachten des BMG“ Webinar zum …

Hinweise zur Heilpraktikerüberprüfung (Teil 2 / Psychotherapie)

HP-Überprüfung für Psychotherapie Bei der Heilpraktiker-Überprüfung für Psychotherapie darf kein konkretes – von den Prüfern vorgegebenes – Therapieverfahren abgeprüft werden. Der Kandidat sollte jedoch zumindest ein selbst gewähltes psychotherapeutisches Verfahren (z.B. Gesprächstherapie) sicher beherrschen. Die Fragestellung der Prüfer darf nicht dazu führen, dass nur das von den Prüfern beabsichtigte Verfahren (und nicht das erlernte) angewendet …

Hinweise zur Heilpraktikerüberprüfung (Teil 1)

Nach § 39 VwVfG sind (ablehnende) Verwaltungsakte mit einer Begründung zu versehen. In der Begründung sind die wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Gründe mitzuteilen, die die Behörde zu ihrer Entscheidung bewogen haben. Die Begründung von Ermessensentscheidungen soll auch die Gesichtspunkte erkennen lassen, von denen die Behörde bei der Ausübung ihres Ermessens ausgegangen ist. In der Praxis …