Werbung mit Vorher-Nachher-Bildern

Auf Facebook oder Instagram erscheinen regelmäßig Vorher-Nachher-Bilder von Lippenunterspritzungen oder Krampfaderentfernungen. Gemäß § 11 HWG darf jedoch für operative plastisch-chirurgische Eingriffe nicht mit der Wirkung einer solchen Behandlung durch vergleichende Darstellung des Körperzustandes oder des Aussehens vor und nach dem Eingriff geworben werden. Diese Art der Publikumswerbung für „Schönheitsoperationen“ ist außerhalb der Fachkreise auf öffentlich …

Hausbesuchspraxis unzulässig?

Eine Behörde aus NRW hält die Tätigkeit im Rahmen einer Hausbesuchspraxis für unzulässig. Heilpraktiker seien gemäß § 3 HeilprG verpflichtet einen festen Praxissitz zu begründen, um dort zu therapieren. Nach meiner Rechtsauffassung geht diese Aussage jedoch zu weit. Anders als für Ärzte (dort § 17 M-BOÄ) existiert für Heilpraktiker gerade kein ausdrückliches Niederlassungsgebot. Untersagt ist …

Meldepflicht für Heilpraktiker

FÜR NRW: Bitte beachten Sie die Verordnung zur Durchführung des Meldeverfahrens (DVMeld-ÖGDG-NRW). Demnach gilt: Heilpraktiker, die ihren Beruf selbstständig ausüben wollen und Arbeitgeber, die Angehörige dieser Berufe beschäftigen wollen, sind verpflichtet, vor erstmaliger Ausübung der beruflichen Tätigkeit dem Kreis oder der kreisfreien Stadt als zuständiger Behörde eine beglaubigte Kopie der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung …

Anwaltliches Prüfsiegel für Heilpraktiker-Internetpräsenzen

Als weiteres Mittel zur Abmahnvorbeugung werde ich demnächst ein spezielles Logo für Websites zur Verfügung stellen. Nach einem Homepagecheck können meine Mandanten nach außen dokumentieren, dass die Seite von mir überprüft wurde. Das Logo soll Ihre Bemühungen dokumentieren, sich rechtskonform zu verhalten.

Kommentar zum Heilpraktikerrecht

Meine Meinung – ein Kommentar zum Heilpraktikerrecht Ärzte dürfen im Rahmen des TFG und des AMG weiterhin Eigenblutbehandlungen durchführen. Sie sind vom aktuellen Verbot nicht betroffen. Da es sich jedoch um ein nicht evidenzbasiertes Verfahren ohne wissenschaftliche Anerkennung handelt, dürfte ein erhebliches Spannungsverhältnis zum ärztlichen Fachstandard bestehen. Ärzten obliegen weitreichende Aufklärungspflichten; insbesondere müssen Sie die …

Tagesseminar zum Heilpraktikerrecht

Besteht Interesse an einem Tagesseminar zum Heilpraktikerrecht? Das Seminar dient der Vorbereitung der Überprüfung und würde einen kompakten Überblick über die prüfungsrelevanten Vorgaben verschaffen. Natürlich auch geeignet als Fortbildung für aktive HP. Bei Interesse bitte die Kommentarfunktion nutzen. Kooperationen mit HP-Schulen sind möglich.

NiSV & Heilpraktiker

Die Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSV) tritt Ende 2020 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt gilt ein Arztvorbehalt für bestimmte Anwendungen. Dieser schließt nicht allein Kosmetiker von der Tätigkeit aus, sondern auch Heilpraktiker. Allerdings bleiben medizinische Einsatzzwecke für Heilpraktiker weiterhin erlaubt. Die sind Anwendungen, die insbesondere dem …

Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung verkündet

Das Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung wurde heute im Bundesgesetzblatt (Jahrgang 2019 Teil I Nr. 30) verkündet: Es ist nunmehr gesetzlich klargestellt, dass Heilpraktiker nicht (mehr) dazu befugt sind, Arzneimittel, die der Verschreibungspflicht nach § 48 AMG unterliegen herzustellen. Zukünftig ist hierzu eine Herstellungserlaubnis erforderlich, die mit erheblichen Anforderungen verbunden ist. Ob ein …

Inhalte der Überprüfung „Heilpraktiker für Psychotherapie“

Der Bayeri­scher Verwal­tungs­ge­richtshof hat sich in einem Beschluss vom 01. Juli 2019 – 21 ZB 15.2367 – folgendermaßen zur Heilpraktiker-Überprüfung für Psychotherapie geäußert: (…) Der Kläger habe die von ihm angegebene Angststörung nicht präzisieren können und die im Fallbeispiel mit zahlreichen vegetativen Symptomen sehr typisch geschilderte Panikstörung nicht erkannt. Dem Gemeinsamen Gutachterausschuss Psychiatrie sei beizupflichten, …

„Kann helfen“ hilft nicht vor Abmahnungen

Die Einschränkung, dass ein Heilverfahren bei einer Erkrankung nur helfen „kann“ schützt nicht vor Abmahnungen. Ein Oberlandesgericht hat festgestellt, dass die Formulierung „kann helfen …“ für den angesprochenen Verkehr den Eindruck erweckt, es könne eine Vorbeugung gegen Cellulite erwartet werden. Hierzu hat es wie folgt ausgeführt: „Es kommen zwei Bedeutungsvarianten des Wortes „kann“ in Betracht. …