Stellen Sie sicher, dass der von Ihnen gewünschte Domainname nicht gegen fremde Marken-/Urheberrechte verstößt. Verstößt die von Ihnen gewählte Bezeichnung gegen ein fremdes Marken-/Urheberrecht, kann deren Inhaber Unterlassung und möglicherweise Schadensersatz verlangen.
Aktuelles
Allein der Schöpfer eines Werks ist Inhaber der Urheberrechte. Diese Rechte folgen unmittelbar aus dem Urheberrechtsgesetz.
Das Antikorruptionsgesetz im Gesundheitswesen bezieht alle Heilberufe ein, die für die Berufsausübung oder die Führung der Berufsbezeichnung eine staatlich geregelte Ausbildung erfordern.
Immer wieder erhalten Therapeuten (Fax-)Schreiben, in denen ein scheinbar kostenfreier Eintrag in einem Branchenverzeichnis angeboten wird. Tatsächlich handelt es sich bei den Schreiben indes um das Angebot eines kostenpflichtigen Vertrages. Die meisten Therapeuten war jedoch nicht bewusst, durch die Rücksendung des Faxschreibens einen kostenpflichtigen Vertrag auf Eintragung in ein Verzeichnis abgeschlossen zu haben. Der entsprechende Anbieter hat in seinen „Angebotsschreiben“ den Hinweis auf die zu zahlende Vergütung drucktechnisch versteckt. Vielmehr wurde der Eindruck erweckt, es handele sich um eine behördlich veranlasste Eintragung ohne weitere Kosten.
Beim Erwerb einer bestehenden Heilpraktikerpraxis von einem Kollegen sind insbesondere wirtschaftliche, steuerliche, öffentlich-rechtliche und zivilrechtliche Aspekte zu beachten. Die Übernahme einer Heilpraktikerpraxis ist mit zahlreichen rechtlichen Unwägbarkeiten verbunden, welche zur Unwirksamkeit des Erwerbs führen können.
Wachsender Beliebtheit erfreut sich die Berufsausübung in Form von juristischen Personen, insbesondere GmbH oder UG.
Das LG München (Az. 6 S 5452/13) vertritt die Rechtsansicht, dass Heilpraktikerleistungen im Rahmen der privaten Krankenversicherung nur dann erstattungsfähig sind, wenn der behandelnde Heilpraktiker über einen eigenen Behandlungsraum verfügt. Dies sei nicht der Fall, wenn der Heilpraktiker einen Praxisraum nur bei Bedarf stundenweise anmietet.
Das Verwaltungsgericht Aachen (AZ. 5 K 1114/14) hat jüngst entschieden, dass kein Anspruch auf Erteilung einer Heilpraktikererlaubnis, beschränkt auf das Gebiet der Osteopathie besteht. Das heißt, dass es – anderes als bei Physiotherapeuten – weiterhin keinen Heilpraktiker, beschränkt auf Osteopathie geben wird.
Nur scheinbar ist der Heilpraktikerberuf ein Relikt nationalsozialistischer Gesetzgebung. Tatsächlich erweist er sich als eine Schöpfung der Nachkriegs-Rechtssprechung. Diese hat den durch die Nationalsozialisten beabsichtigten Untergang des Heilpraktikerberufs aufgehalten und die bis heute gültigen Rechtsgrundlagen geprägt.
Bereits vor einiger Zeit ist das Patientenrechtegesetz in Kraft getreten. Die hierdurch bedingten Änderungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) betreffen auch Heilpraktiker.
Folgende Vorgaben sollten Ihnen bekannt sein.
