Werbeaussagen in der Möglichkeitsform

Das OLG Hamburg hat nochmals verdeutlicht: Auch Werbeaussagen in der Möglichkeitsform („kann helfen bei…“; „Hilft möglicherweise bei…“) können gegen das heilmittelwerberechtliche Irreführungsverbot verstoßen, sofern aus der Sicht des angesprochenen Verkehrs, der Eindruck entsteht, die Behandlung sei grundsätzlich geeignet, die ausgelobten Effekte hervorzurufen. Der streitgegenständliche aufklärende Hinweis war mal wieder ein Negativbeispiel und half nicht weiter. …

Das Bioscan-Urteil

Aufgrund des Urteils zum Bioscan haben Hersteller von technischen Geräten aus dem alternativmedizinischen Bereich ein gravierendes (strafrechtliches) Problem, sofern Werbeaussagen (auch gegenüber Therapeuten als Kunden) wissenschaftlich nicht abgesichert sind. Das Urteil ruft indes auch bei den Therapeuten selbst Unsicherheit hervor, weil die „Logik“ des Urteils auch auf das Therapeuten-Patienten-Verhältnis übertragen werden könnte. Ist die Anwendung …

Werbung für Medizinprodukte & Strengeprinzip

Das OLG Hamm hat am 21.04.2022 bzgl einer Werbung für eine Wundauflage entschieden: Das „Strengeprinzip“ kommt zum Schutz der Verbraucher nicht nur bei gesundheitsbezogener Werbung für Arzneimittel zur Anwendung, sondern auch, wenn Medizinprodukte, welche nur physikalisch wirken und nicht vom Körper resorbiert werden mit heilenden Wirkungen beworben werden. Gehören die Adressaten der Werbeaussage dabei verschiedenen …

Abmahnrisiko bei Google-Unternehmensprofilen

Ich möchte Sie auf ein aktuelles Abmahnrisiko bei den Google-Unternehmensprofilen aufmerksam machen. Offenbar stuft Google in den Unternehmensprofilen Heilpraktiker*innen entweder als „Alternativmediziner“ oder als „Naturheilpraktiker“ ein und blendet diese Bezeichnung im öffentlich sichtbaren Profil ein. Die gesetzlich vorgegebene korrekte Bezeichnung lautet jedoch „Heilpraktiker“. Um dieses Problem zu lösen, fügen Sie Ihrem Namen bzw. der Praxisbezeichnung …

Werbung für Fernbehandlungen

Das Verbot der Werbung für Fernbehandlungen dient dem Schutz der Gesundheit der Verbraucher. Diese sollen vor der Gefahr einer unzureichenden Behandlung geschützt werden, die durch die Fernbehandlung hervorgerufen werden kann. Der BGH hat nochmals verdeutlicht, dass dies auch dann gilt, wenn die Behandlung als solche berufsrechtlich NICHT verboten ist. Das Verbot gilt deshalb auch für …

Abmahnrisiko – Werbung für Hypnosetherapie

Mit Urteil vom 17. Juli 2015 – 1 HKO 157/14 – hat das LG Gera einen Beklagten verurteilt, es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung zu verhängenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000 €, ersatzweise Ordnungshaft, oder einer Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, zu unterlassen, 1.1.für das Behandlungsverfahren „Hypnose“ zur Gewichtsreduktion zu werben: „Abnehmen mit …

Vorsicht bei Werbung für Stoffwechselkuren!

Eine gesundheitsbezogene Werbung für die Verringerung des Körpergewichts bei Adipositas ist unzulässig, wenn behauptet wird, dass sich der Abnehmerfolg überwiegend aufgrund des beworbenen Produktes einstellen soll, und für die Wirksamkeit dieses Produktes keine anerkannten Nachweise erbracht werden. Das Gericht hat nochmals klargestellt: „Im Interesse des Gesundheitsschutzes der Bevölkerung gilt für Angaben auf dem Gebiet der …

Rechtssichere Werbung

Das heilmittelwerberechtliche Irreführungsverbot setzt der gesundheitsbezogenen Werbung von Heilpraktiker(inne)n sehr enge Grenzen, oftmals drohen bei therapiebezogenen Aussagen Abmahnungen. Dies gilt insbesondere dann, wenn komplementäre Therapieverfahren mit konkreten Wirkungen in Zusammenhang gebracht werden. (z.B. „Die X-Therapie hilft bei…“; „die X-Therapie wird eingesetzt bei…“) Hier scheitert oft der rechtlich erforderliche wissenschaftliche Nachweis. Um diese Risiken einzudämmen, überprüfe …

Werbung mit Vorher-Nachher-Bildern

Auf Facebook oder Instagram erscheinen regelmäßig Vorher-Nachher-Bilder von Lippenunterspritzungen oder Krampfaderentfernungen. Gemäß § 11 HWG darf jedoch für operative plastisch-chirurgische Eingriffe nicht mit der Wirkung einer solchen Behandlung durch vergleichende Darstellung des Körperzustandes oder des Aussehens vor und nach dem Eingriff geworben werden. Diese Art der Publikumswerbung für „Schönheitsoperationen“ ist außerhalb der Fachkreise auf öffentlich …

„Kann helfen“ hilft nicht vor Abmahnungen

Die Einschränkung, dass ein Heilverfahren bei einer Erkrankung nur helfen „kann“ schützt nicht vor Abmahnungen. Ein Oberlandesgericht hat festgestellt, dass die Formulierung „kann helfen …“ für den angesprochenen Verkehr den Eindruck erweckt, es könne eine Vorbeugung gegen Cellulite erwartet werden. Hierzu hat es wie folgt ausgeführt: „Es kommen zwei Bedeutungsvarianten des Wortes „kann“ in Betracht. …