Medizinische Aufklärung (Risikoaufklärung)

Invasive medizinische Eingriffe erfüllen den Tatbestand einer Körperverletzung. Durch die Einwilligung des Patienten ist dies allerdings in der Regel gerechtfertigt. Allerdings nur unter der Voraussetzung, dass die Einwilligung des Patienten ordnungsgemäß ist.

Verjährung von Honorarforderungen

In der anwaltlichen Beratungspraxis taucht des Öfteren die Problematik der Verjährung von Heilpraktiker-Honorarforderungen auf. Die entsprechenden Behandlungen liegen teils Jahre zurück.

Der Heilpraktiker in der aktuellen Diskussion – Alternativer Heilberuf oder „Kurpfuscher“?

Seit den Ereignissen in der alternativen Krebsklinik in Brüggen-Bracht steht der Beruf des Heilpraktikers massiv in der Kritik. Die Vorfälle haben eindrucksvoll dokumentiert, welch erheblichen Schaden einzelne Therapeuten dem gesamten Berufsbild zufügen können. Dies ist umso bedauerlicher, als dass die weit überwiegende Vielzahl der Heilpraktiker in keinem Zusammenhang mit dubiosen Krebstherapien steht, sondern sich deutlich hiervon distanziert. Sie fokussiert sich vielmehr auf naturheilkundliche Behandlungen wie TCM, Homöopathie, Osteopathie usw. Diese Behandlungsformen werden – anders als eine Krebsbehandlung mittels Infusionen – dem eigenen Berufsverständnis der Heilpraktikerschaft gerecht.

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