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Aktuelles
Invasive medizinische Eingriffe erfüllen den Tatbestand einer Körperverletzung. Durch die Einwilligung des Patienten ist dies allerdings in der Regel gerechtfertigt. Allerdings nur unter der Voraussetzung, dass die Einwilligung des Patienten ordnungsgemäß ist.
In der anwaltlichen Beratungspraxis taucht des Öfteren die Problematik der Verjährung von Heilpraktiker-Honorarforderungen auf. Die entsprechenden Behandlungen liegen teils Jahre zurück.
§ 630 g BGB verdeutlicht das Einsichtsrecht des Patienten.
Jüngst kam es zu Abmahnungen von Therapeuten im Bereich der Naturheilkunde / Alternativmedizin durch einen Wettbewerbsverband. Im Fokus stand dabei erneut jeweils ein Verstoß gegen das sogenannte heilmittelwerberechtliche Irreführungsverbot.
Eine aktuelle Entscheidung des LG München bezieht Stellung zu Werbeaussagen im Bereich Bioresonanz
Eine neue „Betrugsmasche“ konnte jüngst bei einer der bekannten Bildagenturen beobachtet werden.
Berufspflicht zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung in Bayern und Brandenburg
Seit den Ereignissen in der alternativen Krebsklinik in Brüggen-Bracht steht der Beruf des Heilpraktikers massiv in der Kritik. Die Vorfälle haben eindrucksvoll dokumentiert, welch erheblichen Schaden einzelne Therapeuten dem gesamten Berufsbild zufügen können. Dies ist umso bedauerlicher, als dass die weit überwiegende Vielzahl der Heilpraktiker in keinem Zusammenhang mit dubiosen Krebstherapien steht, sondern sich deutlich hiervon distanziert. Sie fokussiert sich vielmehr auf naturheilkundliche Behandlungen wie TCM, Homöopathie, Osteopathie usw. Diese Behandlungsformen werden – anders als eine Krebsbehandlung mittels Infusionen – dem eigenen Berufsverständnis der Heilpraktikerschaft gerecht.
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