Die Rechte aus der DSGVO als Mittel zur Abwehr unseriöser Datenverarbeitungen

Sie haben gegenüber den Anbietern Rechte hinsichtlich der Sie betreffenden personenbezogenen Daten. Hierbei handelt es sich um das: Recht auf Auskunft: gemäß Art. 15 DSGVO können Sie Auskunft über Ihre beim Anbieter verarbeiteten personenbezogenen Daten verlangen. Recht auf Berichtigung: gemäß Art. 16 DSGVO können Sie unverzüglich die Berichtigung unrichtiger oder Vervollständigung Ihrer beim Anbieter gespeicherten …

Schutz vor missbräuchlichen Abmahnungen

Die Bundesregierung will missbräuchliche Abmahnungen verringern. Der aktuelle Referentenentwurf des Justizministeriums eines Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs sieht hierzu zahlreiche sinnvolle Maßnahmen vor. Ob er Heilpraktiker vor Abmahnungen schützt, erscheint jedoch fraglich: Folgende Maßnahmen sind positiv zu bewerten: 1.) „Kernvorschlag des Gesetzesentwurfs ist der Ausschluss des Aufwendungsersatzes für Mitbewerber und qualifizierte Wirtschaftsverbände bei unerheblichen …

Warnung vor Datenschutzauskunft-Zentrale!!!

Die Datenschutzauskunft-Zentrale verschickt aktuell Schreiben zur „Erfassung Gewerbebetriebe zum Basisdatenschutz nach EU-DSGVO“. Dort heißt es „Sehr geehrte Damen und Herren, um Ihrer gesetzlichen Pflicht zur Umsetzung des Datenschutzes nachzukommen und die Anforderungen der (…) EU-DSGVO zu erfüllen, bitten Sie, das beigefügte Formular auszufüllen und bei Annahme unterschrieben bis zum (…) an (…) zu senden. Wichtig: …

Richtig reagieren im Abmahnfall

Das Gesetz schreibt vor, dass ein Mitbewerber vor der Einleitung eines wettbewerbsrechtlichen Gerichtsverfahrens abzumahnen ist. Dies soll ihm die Möglichkeit verschaffen, durch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, einen Gerichtsprozess zu vermeiden. Dieser Umstand hat zu einer Zunahme von Abmahnungen geführt. Unter anderem auch deshalb, weil der Abgemahnte die Kosten einer berechtigten Abmahnung zu erstatten hat.

Absolute Werbeverbote

§ 12 HWG stellt in Verbindung mit der entsprechenden Anlage zum Heilmittelwerbegesetz eine Reihe strenger Werbe-Tabus auf. Demnach darf sich Ihre Werbung außerhalb der Fachkreise nicht auf die Erkennung, Beseitigung oder Linderung bestimmter Krankheiten beziehen. Dies sind:

Berufsbezeichnung „Heilpraktiker für Psychotherapie“

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat in einem aktuellen Urteil zur Berufsbezeichnung „Heilpraktiker für Psychotherapie“ Stellung genommen. Diese wird überwiegend von Heilpraktikern mit einer auf Psychotherapie beschränkten Zulassung verwendet.

Medizinische Aufklärung (Risikoaufklärung)

Invasive medizinische Eingriffe erfüllen den Tatbestand einer Körperverletzung. Durch die Einwilligung des Patienten ist dies allerdings in der Regel gerechtfertigt. Allerdings nur unter der Voraussetzung, dass die Einwilligung des Patienten ordnungsgemäß ist.

Verjährung von Honorarforderungen

In der anwaltlichen Beratungspraxis taucht des Öfteren die Problematik der Verjährung von Heilpraktiker-Honorarforderungen auf. Die entsprechenden Behandlungen liegen teils Jahre zurück.