Kostenpflichtige Einträge in Branchen-/Anzeigenverzeichnisse

Immer wieder erhalten Therapeuten (Fax-)Schreiben, in denen ein scheinbar kostenfreier Eintrag in einem Branchenverzeichnis angeboten wird. Tatsächlich handelt es sich bei den Schreiben indes um das Angebot eines kostenpflichtigen Vertrages. Die meisten Therapeuten war jedoch nicht bewusst, durch die Rücksendung des Faxschreibens einen kostenpflichtigen Vertrag auf Eintragung in ein Verzeichnis abgeschlossen zu haben. Der entsprechende Anbieter hat in seinen „Angebotsschreiben“ den Hinweis auf die zu zahlende Vergütung drucktechnisch versteckt. Vielmehr wurde der Eindruck erweckt, es handele sich um eine behördlich veranlasste Eintragung ohne weitere Kosten.

Der Erwerb oder Verkauf einer Heilpraktikerpraxis

Beim Erwerb einer bestehenden Heilpraktikerpraxis von einem Kollegen sind insbesondere wirtschaftliche, steuerliche, öffentlich-rechtliche und zivilrechtliche Aspekte zu beachten. Die Übernahme einer Heilpraktikerpraxis ist mit zahlreichen rechtlichen Unwägbarkeiten verbunden, welche zur Unwirksamkeit des Erwerbs führen können.

Institutsleistungen

Wachsender Beliebtheit erfreut sich die Berufsausübung in Form von juristischen Personen, insbesondere GmbH oder UG.

LG München zur Niederlassungspflicht für Heilpraktiker

Das LG München (Az. 6 S 5452/13) vertritt die Rechtsansicht, dass Heilpraktikerleistungen im Rahmen der privaten Krankenversicherung nur dann erstattungsfähig sind, wenn der behandelnde Heilpraktiker über einen eigenen Behandlungsraum verfügt. Dies sei nicht der Fall, wenn der Heilpraktiker einen Praxisraum nur bei Bedarf stundenweise anmietet.

Wichtige Vertragspflichten für Heilpraktiker

Bereits vor einiger Zeit ist das Patientenrechtegesetz in Kraft getreten. Die hierdurch bedingten Änderungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) betreffen auch Heilpraktiker.

Folgende Vorgaben sollten Ihnen bekannt sein.

Weiteres Urteil zu Online-Bewertungen

Der Bundesgerichtshof hat mit einem Urteil vom 1. März 2016 (VI ZR 34/15) die Pflichten von Betreibern sogenannter Online-Bewertungsplattformen (z.B. Jameda) konkretisiert.

Ursprünge und anfängliche Entwicklung des Heilpraktikerberufs

Oftmals wird die These in den Raum gestellt, der Beruf des Heilpraktikers sei ein Relikt nationalsozialistischer Gesetzgebung. Diese Behauptung erweist sich jedoch als falsch. In diesem und den kommenden Newslettern beschreibe ich die historische Entwicklung des Heilpraktikerberufs. Dies lässt interessante Rückschlüsse auf die aktuellen Diskussionen zum Heilpraktikerrecht zu.